Produktionskontrollen
- Kontinuierliche Eigenüberwachung
- Fremdüberwachung durch unabhängige Prüfinstitute oder vereidigte Holzschutzsachverständige
Jedes Unternehmen, das einen Antrag auf Verleihung des Gütezeichens stellt, muss sich zunächst einer Erstprüfung unterziehen, die von einem geeigneten Prüfinstitut oder öffentlich bestellten, vereidigten Holzschutzsachverständigen durchgeführt wird.
Hierbei muss u.a. der Nachweis erbracht werden, dass alle technischen Anlagen und die Imprägnierung den strengen Anforderungen der Gütegemeinschaft entsprechen und das Unternehmen in der Lage ist, eine laufende Qualitätskontrolle durchzuführen.
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Mit der Berechtigung zur Führung des Gütezeichens verpflichtet sich der jeweilige Hersteller nicht nur zur Einhaltung der hohen Qualitätsstandards der Gütegemeinschaft, sondern auch zur Durchführung einer kontinuierlichen Eigenüberwachung der Produktion.
Zusätzlich muss er sich mindestens zwei Mal im Jahr einer so genannten Fremdüberwachung unterziehen. Dabei kontrolliert ein geeignetes Prüfinstitut oder ein öffentlich bestellter, vereidigter Holzschutzsachverständige an Hand einer detaillierten Prüfliste, ob alle in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Vorgaben der RAL-Gütegemeinschaft erfüllt sind.
Schwerwiegende Verstöße werden mit dem Entzug des Gütezeichens geahndet.
So setzen wir unseren Slogan
"Mit Sicherheit haltbar" in die Praxis um.



