Produktionskontrollen

Mit der Berechtigung zur Führung des Gütezeichens verpflichtet sich der jeweilige Hersteller nicht nur zur Einhaltung der hohen Qualitätsstandards der Gütegemeinschaft, sondern auch zur Durchführung einer kontinuierlichen Eigenüberwachung der Produktion.

Zusätzlich muss er sich mindestens zwei Mal im Jahr einer so genannten Fremdüberwachung unterziehen. Dabei kontrolliert ein geeignetes Prüfinstitut oder ein öffentlich bestellter, vereidigter Holzschutzsachverständige an Hand einer detaillierten Prüfliste, ob alle in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Vorgaben der RAL-Gütegemeinschaft erfüllt sind.

Schwerwiegende Verstöße werden mit dem Entzug des Gütezeichens geahndet.

So setzen wir unseren Slogan
"Mit Sicherheit haltbar" in die Praxis um.